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Neuer Entwurf zum Bundeswaldgesetz

Am Montag (19. August 2024) wurde ein neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Den Entwurf sowie ein entsprechendes FAQ-Dokument, das als vermeintliche „Beruhigungspille“ zu verstehen ist, finden Sie folgend zum Download:


Mit dem Entwurf drohen die Einschränkung der waldbaulichen Vielfalt und der Bewirtschaftungsfreiheit.

Einige Beispiele:

Der Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, dem auch die FV Oberfranken angehört, hatte bereits 2022 gefordert, den Aufgabenkatalog der FVen nach § 37 BWaldG weit zu öffnen, um Unterrichtung, Beratung und Dienstleistungen für die Mitglieder und die angeschlossenen Waldbesitzenden anbieten zu können.

Die gelisteten Beispiele zeigen, dass mit immer neuen Formulierungen offenbar ein Verfahren gerettet werden soll, das weder notwendig noch zielführend ist.
Es gilt daher weiterhin: „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“!

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