Pressemitteilung der FNR: App in den Wald

Update der beliebten Waldfibel-App des BMLEH verfügbar

Nach mehreren Jahren im Dornröschenschlaf wurde die App zur Kleinen Waldfibel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) umfassend technisch und inhaltlich aktualisiert. Sie steht nun wieder in den App-Stores von Apple und Google zur Verfügung und lädt zur virtuellen Walderkundung ein.

Die App zur Kleinen Waldfibel des BMLEH wurde aktualisiert und ist ab sofort wieder in den App-Stores von Google und Apple verfügbar. Bild: BMLEH

Die Waldfibel-App wurde aktualisiert und kehrt nach mehreren Jahren Pause in die App-Stores zurück. Sie greift die Inhalte der gedruckten Waldfibel auf, ergänzt diese und macht sie spielerisch erlebbar. Neben Informationen zum Lebensraum Wald und zu einer Vielzahl seiner Bewohner bietet sie Wissenswertes zu nachhaltiger Waldbewirtschaftung sowie interaktive Elemente.

Eine Panoramakarte lädt zum virtuellen Waldspaziergang ein. Von hier aus lassen sich typische Waldbewohner in ausführlichen Artenportraits erkunden. Von der Waldameise bis zum Wildschwein, von der Buche bis zum Tannenbaum, vom Pfifferling bis zum Schachtelhalm – die Waldfibel-App bietet nicht nur ausführliche Beschreibungen und ansprechende Grafiken, sondern auch die Möglichkeit, Tierstimmen anzuhören. Inhalte zu Forstwirtschaft, Nachhaltigkeit und Klimaschutz machen sichtbar, welche wichtigen Leistungen Wälder erbringen und wie nachhaltige Bewirtschaftung zum Erhalt der Ökosystemleistungen beiträgt. Mittels Baum-Spiel und Wald-Quiz kann Wissen getestet werden, Baumhöhenmessung und Waldkennzahlen laden zum Erkunden ein. Waldregeln sensibilisieren für das richtige Verhalten im Wald.

Die Waldfibel-App bietet einen Einblick in den Wald und ist der ideale Begleiter für den Waldspaziergang oder waldbezogene Bildungsangebote. Sie richtet sich an alle, die sich für den Wald interessieren, insbesondere an Kinder, Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen.

Die App ist sowohl über den App-Store von Apple als auch über den Google Playstore erhältlich. Alle Infos und die Links zu den Stores sind auf der Webseite des BMLEH zur Waldfibel aufgeführt: https://www.bmleh.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/waldfibel-app.html.

Hintergrund:

Die kleine Waldfibel (https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/­DE/Broschueren/Waldfibel.html) des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gibt Kindern und allen, die sich dafür interessieren, einen Einblick in den Wald. In kurzen Steckbriefen werden verschiedene Laub- und Nadelbäume, Pilze, Beeren und Tiere vorgestellt. Darüber hinaus gibt es informative Seiten zu den Stockwerken des Waldes, seinen Ökosystemleistungen und zu vielfältigen Aspekten der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Ursprünglich nur als Broschüre gedacht, bietet das BMLEH die Kleine Waldfibel nun auch wieder als App an. 

Werksvermessung und Sortierung bei Sägerundholz: Neuigkeiten und Änderungen

Die Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Rundholz (RVWV) wird in der Fassung 2026 an mehreren Stellen angepasst. Für Waldbesitzende und Lieferanten ist es wichtig, die wichtigsten Änderungen zu kennen und richtig einzuordnen. Die Änderungen setzen primär eichrechtliche Anforderungen, sowie den Kompromiss von Fulda um.

Grafik: Jörg Ermert

Physikalische Mitte oder Sortenmitte – genau hinsehen

Ein zentraler Punkt ist die Lage der Mittenmessung. In der bisher gültigen RVWV 2005 wurde für die Volumenermittlung die Sortenmitte verwendet. Die neue Fassung 2026 schreibt nun die physikalische Mitte des Stamms vor. Die physikalische Mitte ist die tatsächliche Stammmitte. Durch Überlängen verschiebt sich die Messposition im Vergleich zur Sortenmitte weiter in Richtung Zopf.
Ein Beispiel kann dies verdeutlichen:
Zwei Stämme, einmal mit einer Länge von 5,2m und 5,06m werden gemessen.
Nach RVWV 2005 wird bei beiden Stämmen die Mitte bei 2,5m vom stärkeren Ende her ermittelt.
Nach RVWV 2026 wird die Mitte bei einem Stamm bei 2,6m und beim zweiten bei 2,53m gemessen.

Die Sägewerke sind in der Umstellung von 2005 auf 2026. Eine Doppelzertifizierung ist für einen Übergangszeitraum von bis zu zwei Jahren möglich. Solange das Werk nach der Version RVWV 2005 zertifiziert ist, kann nach wie vor die Sortenmitte für die Volumenermittlung verwendet werden.
Ob und nach welchen Versionen das Sägewerk zertifiziert ist, kann unter https://rvr-deutschland.de/rvwv/zertifizierte-rundholzvermessungsanlagen/ nachvollzogen werden. Hier werden ausschließlich zertifizierte Anlagen aufgelistet. Wenn die Detailansicht geöffnet wird, kann auch nachvollzogen werden, nach welcher Version das Sägewerk zertifiziert ist und ob es eine Fotodokumentation gibt. Auch die Bilder können neben den Einzelstammprotokollen angefordert werden.

Vorteilhaft ist, dass die Einzelstammprotokolle vereinheitlicht werden sollen. Dies soll zu einer schnelleren Übersicht und Vergleichbarkeit führen.
Weiter haben die Vertreter der Forstbranche erfolgreich durchgesetzt, dass die Kluppe mit festem Winkel nach wie vor die einzig zugelassene Vermessungsmethode bei der RVWV ist und bleibt.

Die Qualitätssicherungsinitiative Sägerundholzvermessung und Sortierung ist gestartet. Seit 01.01.2026 hat Veit Heigenhauser dieses Thema übernommen. Erste Messungen und Kontrollen haben bereits stattgefunden. Es wurden noch keine negativen Ausreiser bei der Sortierung und Vermessung festgestellt. Eine statistische abgesicherte Aussage ist aber noch nicht möglich. Es werden Polter zur Kontrolle gesucht und können aktuell schnell abgearbeitet werden.
Kontakt kann jederzeit schriftlich oder telefonisch aufgenommen werden. Die Kontaktdaten sind: heigenhauser@bayern-forst-gmbh.de und +49 151 10959723

Nationaler Wiederherstellungsplan zur W-VO

Der Nationale Wiederherstellungsplan kann derzeit auf der Website des Bundesumweltministeriums kommentiert werden. Die FV Oberfranken ruft alle Waldbesitzer auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Zur Unterstützung hat die AGDW Textvorschläge und eine Anleitung zur Beteiligung bereitgestellt.

  1. Die Kommentierung des NWP erreichen Sie über folgenden Link: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan
    • Falls Sie noch nicht registriert sind, können Sie sich hier anmelden: https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/sign-up
    • Nach Anmeldung oder Registrierung können Sie an der Online-Beteiligung zum NWP teilnehmen.
    • Auf der Startseite der NWP-Kommentierung finden Sie im Abschnitt „Hier lesen und kommentieren“ den Bereich „Artikel der Wiederherstellungsverordnung“. Klicken Sie dort auf „Zu den Artikeln“, um zu den einzelnen Artikeln der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) zu gelangen.
  2. Im Bereich „Artikel der Wiederherstellungsverordnung“ finden Sie die relevanten Artikel 4 und Artikel 12, für die wir Kommentierungshilfen vorbereitet haben.
    • Klicken Sie auf „Zum Artikel 4“ oder „Zum Artikel 12“, um den jeweiligen Artikel aufzurufen.
    • Links befindet sich die Inhaltsstruktur, die sich über das + erweitern lässt.
    • In der Mitte steht der Inhalt des jeweiligen Artikelabschnitts.
    • Rechts befindet sich die Spalte „Anmerkungen“. Über das kleine + daneben können Sie eine neue Anmerkung einfügen. Dafür stehen Ihnen jeweils 1000 Zeichen zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie auf Ihre eigene Anmerkung „antworten“ und Ihren Kommentar so erweitern.
  3. Die beigefügte Formulierungshilfe zu Artikel 12 enthält die jeweiligen Abschnitte sowie den zugehörigen Kommentar in roter Schrift im gelben Kasten. Die Formulierungshilfe zu Artikel 4 wurde dankenswerterweise von Herrn Prof. Dr. Justus Eberl (Familienbetriebe Land & Forst) bereitgestellt und bietet ebenfalls eine gute Grundlage für die Kommentierung. Beide Formulierungshilfen dienen als Grundlage für eigene Kommentare.
  4. Über „Vorheriger Abschnitt“ und „Nächster Abschnitt“ können Sie zwischen den Abschnitten wechseln.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich an der Kommentierung beteiligen. Bringen Sie dabei gern Ihre unternehmerische Sicht, Ihre persönlichen Anliegen sowie Ihre Erfahrungen mit der Bewirtschaftung in FFH-Gebieten ein.

Die Formulierungshilfen finden Sie hier:

Bundesrat fordert Außerkraftsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

(6. März 2026) München – Auf Initiative von Bayern hat der Bundesrat heute eine Entschließung zur EU-Wiederherstellungsverordnung behandelt. Darin wird die Außerkraftsetzung, mindestens aber eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung sowie eine verbindliche Beteiligung des Bundesrats am Nationalen Wiederherstellungsplan gefordert. Dazu erklärt die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber, die in diesem Jahr auch Vorsitzende der deutschen Agrarministerkonferenz ist: „Die Verordnung hat gravierende Fehler, ignoriert den Klimawandel und führt in die Irre.“ Besonders kritisch sieht die Ministerin die Auswirkungen für die Wälder: „Wir können den Zustand der Wälder, die ausnahmslos vom Klimawandel betroffen sind, nicht einfrieren. Wir können nicht mit Wiederherstellungsmaßnahmen fiktive Zielzustände erzwingen, die längst vom Klimawandel überholt wurden. Die Verordnung ist hier nichts anderes als die Abkehr vom aktiven Aufbau klimastabiler Mischwälder. Wenn europäische Vorgaben den Waldumbau behindern, dann gefährden sie genau das, was sie schützen wollen. Das akzeptieren wir nicht.“

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NO DEAL zu weiteren Eingriffen in Bewirtschaftung und Eigentumsrechten

Jetzt dürfen wir nicht mehr schweigen! Es geht um die Zukunft unserer Wälder!

Die Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist die einschneidendste Verschärfung des europäischen Umweltrechts seit Natura 2000 und dieses Mal ist der gesamte Wald betroffen. In einem Hau-Ruck-Verfahren werden im Moment Tatsachen mit weitreichenden Folgen für unseren Wald, unser Eigentum und die Bewirtschaftung geschaffen.

  • Spätestens bis 2030 werden unsere Wälder flächendeckend kartiert – mit einem regelmäßigen Monitoring und Berichtspflichten.
  • Unsere Zukunft: Lebensraumtypen und gesetzlich vorgeschriebene Baumarten, die laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen in 50 Jahren von vielen Standorten getilgt sein werden. Waldumbaumaßnahmen müssen ggfs. rückabgewickelt werden.
  • Rückwärtsgang beim Waldumbau: Erst wenn ein vorgeschriebener Lebensraum vollständig zerstört ist, darf ein klimaresilienter Mischwald begründet werden.
  • Der „gute Zustand“ wird zum Betriebsrisiko, da künftig auch außerhalb von FFH-Gebieten ein Verschlechterungsverbot gelten wird!
  • Die Finanzierung der Umsetzung ist völlig unklar. Weder in der EU noch auf Bundesebene gibt es zusätzliche Finanzmittel.
  • Die sich immer weiter verschärfende Rechtsprechung führt dazu, dass das Risiko für Waldbesitzende, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, zunimmt.
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Hohe Nachfrage nach regionalem Wertholz – breite Baumartenpalette überzeugt Käufer

Gruppenbild am mächtigen Eichenstamm bei gemeinsamen Begang des Wertholzlagerplatzes.

Die diesjährigen Wertholzvermarktungen in Oberfranken haben erneut gezeigt, welches wirtschaftliche Potenzial in hochwertigen Hölzern aus den regionalen Wäldern steckt. Die über die Waldbesitzervereinigungen aufgelegten Sortimente erzielten insgesamt sehr erfreuliche Ergebnisse.

Laubholzsubmission Pretzfeld: Breites Artenspektrum, hohe Spitzenpreise
Bei der Laubholzsubmission in Pretzfeld wurde auch in diesem Jahr wieder ein breites Spektrum unterschiedlicher Baumarten aufgelegt. Von Eiche und Esche über verschiedene Ahornarten, Ulme, Linde und Kirsche bis hin zu seltenen Werthölzern wie Robinie, Elsbeere oder Feldahorn blieb kaum ein Stamm ohne Gebot. Die Eiche bestätigte einmal mehr ihre herausragende Marktstellung: Einzelstämme erzielten Höchstgebote von bis zu 1.679 €/fm. Der durchschnittliche Erlös der, über die FVO aufgelegten Eichenstämme lag bei rund 770 €/fm.
Auch die Esche, die infolge des Eschentriebsterbens aus Verkehrssicherungsgründen vielfach entnommen werden muss, erzielte weiterhin gute Erlöse von durchschnittlich rund 270 €/fm.


Ergebnisübersicht der weiteren Baumarten:

  • Ulme: Höchstgebote bis 784 €/fm, Ø ca. 346 €/fm
  • Ahornarten: stabile Durchschnittspreise bei knapp 200 €/fm
  • Walnuss: Ø 227 €/fm
  • Kirsche, Robinie, Linde und Erle: zwischen 130 und 160 €/fm

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass auch vermeintliche „Nebenbaumarten“ bei entsprechender Qualität sehr gute Erlöse erzielen können.

Wertholzversteigerung Litzendorf: Positive Signale auch im Nadelholz

Ansprache hochwertiger Fichtenstamm (690€/fm)

Neben der Laubholzsubmission wurden bei der Wertholzversteigerung in Litzendorf auch Nadelhölzer erfolgreich vermarktet. Besonders die Lärche erzielte mit einem Durchschnittspreis von 460 €/fm und einem Höchstgebot von 910 €/fm ein starkes Ergebnis und setzte damit den positiven Trend der vergangenen Jahre fort.
Ein besonders hochwertiger Fichtenstamm überzeugte zudem die Käufer mit einem Höchstpreis von 690 €/fm. Der Durchschnittspreis lag hier bei knapp über 300 €/fm. Die Kiefer erzielte durchschnittliche Preise von rund 150 €/fm.

Fazit für Waldbesitzende
Die diesjährigen Ergebnisse der Meistgebotstermine zeigen deutlich:

  • Hochwertige Einzelstämme und besondere Qualitäten werden vom Markt sehr gut honoriert.
  • Die Bündelung über Waldbesitzervereinigungen und die Vermarktung über die FVO schafft Transparenz und attraktive Erlöse.
  • Eine im Klimawandel notwendige breite Baumartenpalette eröffnet auch zusätzliche Einkommenschancen.

Waldbesitzende sind daher gut beraten, potenzielle Werthölzer frühzeitig anzusprechen und über ihre Waldbesitzervereinigung in die gebündelte Vermarktung einzubringen.

FrankenVielfaltsWald – Lust auf Wald?!

Kostenfreier Web-Talk der oberfränkischen ÄELF am 12. Februar 2026 – jetzt anmelden!

Oberfranken – Wie gelingt die naturnahe und zukunftsorientierte Waldbewirtschaftung in den oberfränkischen Privat- und Kommunalwäldern? Vor welchen Herausforderungen steht die künftige Waldbewirtschaftung? Wie kann Waldbewirtschaftung begeistern?

Im Web-Talk der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Bayreuth-Münchberg und Coburg-Kulmbach diskutieren Experten aus Praxis und Wissenschaft über Perspektiven für den Wald von morgen am Donnerstag, 12. Februar 2026 von 19.30 bis 21 Uhr im kostenfreien Web-Talk.

Der Web-Talk ist die Auftaktveranstaltung der Seminarreihe „Unsere Wälder in Oberfran-ken“. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Login-Details für den On-line-Talk erhalten Sie am Veranstaltungstag. Die Veranstaltung wird mit „Cisco Webex“ durchgeführt.

Infos und Anmeldung

Mehr Informationen und Anmeldung unter www.aelf-ck.bayern.de/forstwirt-schaft/wald/389525/index.php.

Wert- und Schneidesubmission Sailershausen FV Unterfranken und FV Oberfranken

Termin 13.01.2026

Die Eröffnung der Gebote findet am 13.01.2026 um 08:00 Uhr in der Geschäftsstelle der FV Unterfranken e. V. statt.

Die Submissionsbedingen können Sie downloaden unter:

Bitte den ausführlichen Bearbeitungshinweis für die Excel Anwendung können sie downloaden unter:

Losverzeichnisse FV Oberfranken:

Digitales Gebot und o.a. Postsendung müssen vor dem festgesetzten Eröffnungstermin beim Veranstalter, der FV Unterfranken (Adresse siehe unten) eingegangen sein.

Bei Fragen zum Ablauf können Sie gerne unter 0175 / 5238344 anrufen.
Natürlich senden wir Ihnen die Excel-Submissionsunterlagen zu, wenn Sie diese per Mail anfordern.
FV Unterfranken
Landgerichtsstr. 12
97461 Hofheim

Tel.: 09523/50338-20
Fax: 09523/50338-29
info@fvunterfranken.de