Am Montag (19. August 2024) wurde ein neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Den Entwurf sowie ein entsprechendes FAQ-Dokument, das als vermeintliche „Beruhigungspille“ zu verstehen ist, finden Sie folgend zum Download:
Mit dem Entwurf drohen die Einschränkung der waldbaulichen Vielfalt und der Bewirtschaftungsfreiheit.
Einige Beispiele:
- Die Annahmen eines alterungsbedingten Zuwachsrückgangs stehen im Wiederspruch zu den Zielen der aktiven Forstwirtschaft.
- Es findet sich eine Erweiterung des Begriffes „Wald“ um Offenland-Lebensraumtypen wieder, mit der Begründung eines „besonderen naturschutzfachlichen Wertes“ und dem Ziel, diese in ihrem Zustand zu erhalten und nicht mit Forstpflanzen aufzuforsten.
- Es droht eine Einschränkung der Baumartenwahl durch „heimische Forstpflanzen“ sowie Einschränkung der Bewirtschaftungsfreiheit durch das Argument des Waldbodenschutzes und der Erhöhung der Wasserspeicherung in Wäldern
- Die Ausführung „Öffentliches Interesse an der Erhaltung verbleibender Baumbestände“ kann zu Einschlagsbeschränkungen führen.
- Die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen sollen zusätzlich zu ihren bestehenden Aufgaben die Möglichkeit erhalten, Geschäftsführungsaufgaben ihrer Mitglieder zu übernehmen. Dabei handelt es sich jedoch nur um administrative Aufgaben.
Der Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, dem auch die FV Oberfranken angehört, hatte bereits 2022 gefordert, den Aufgabenkatalog der FVen nach § 37 BWaldG weit zu öffnen, um Unterrichtung, Beratung und Dienstleistungen für die Mitglieder und die angeschlossenen Waldbesitzenden anbieten zu können.
Die gelisteten Beispiele zeigen, dass mit immer neuen Formulierungen offenbar ein Verfahren gerettet werden soll, das weder notwendig noch zielführend ist.
Es gilt daher weiterhin: „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“!
