Ausgangsbeschränkungen und Forstbetrieb

Der Bayerische Waldbesitzerverband hat folgende Informationen für seine Mitglieder veröffentlicht:

Sehr geehrte Mitglieder,

Ministerpräsident Markus Söder hat heute für den Freistaat Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen angeordnet. Aus dem Kreise der Mitglieder ergab sich daraufhin die Frage, inwieweit davon Forstbetriebe, Waldbesitzer und FZusse betroffen sind.

Lassen Sie uns hierzu erläutern:

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag 00:00 Uhr in Bayern nur noch beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen laut Bayerischer Staatsregierung der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern aber auch Sport und Bewegung.

Als Waldbesitzer bzw. Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss sind sie als Forstbetrieb zu werten. Dies folgt schon aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft, die Sie als Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft führt. Damit ist die Arbeit im Wald für Sie Arbeit und unterliegt nicht den Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet auch, dass sie bei ihrem Forstzusammenschluss bestellte und bereitgestellte Pflanzen und andere Materialien abholen können. Umgekehrt gilt für den Forstzusammenschluss, dass er als privilegierter Betrieb des Landhandels seinen Betrieb zur Auslieferung von Fortpflanzen aufrechterhalten kann und darf.

Im Namen von Präsident Ziegler möchten wir Sie bitten, diese Information an alle betroffenen Waldbesitzer und Zusammenschlüsse weiterzugeben und darauf hinzuwirken, die forstlichen Arbeiten – selbstverständlich unter Beachtung der notwendigen persönlichen Sicherheitsvorkehrungen für sich selbst und andere – durchzuführen.

Die Geschäftsstelle steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Ludwig Körner

 

Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.

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