Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Biomasseheizungen im Neubau, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz sollen zur Erfüllung des 65% Zieles von erneuerbaren Energ ien im Heizungsbereich verboten werden. Für den Heizungstausch im Bestand bleibt Holz als Rohstoff zulässig, allerdings nur in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und dem Einbau staubmindernder Techniken. Im Neubau wird damit die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand erheblich
verteuert und erschwert.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
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