Bayern klagt gegen EUDR

die FV Oberfranken und die AGDW, der die FV Oberfranken über den Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse angeschlossen ist, begrüßt ausdrücklich, dass Bayern eine Bundesratsinitiative zur EUDR gestartet hat.

In der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 23. April 2024 heißt es: 
„Die bayrische Staatsregierung fordert den Bund auf, gegenüber den Organen der Europäischen Union kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer und die Verwaltung von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet. Das gilt insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der EUDR besteht. Ergänzend sollen die Fristen für die Implementierung ausgeweitet werden.“



Das im Auftrag AGDW, IK und BLK erstellte Rechtsgutachten, das die Frage der WTO-Konformität der Ausnahme von Staaten von der EUDR-Verordnung positiv beantwortet, war sicherlich hilfreich bei der Formulierung der Position.

Wir möchten Sie bitten, auf Ihre jeweiligen Landesministerien zuzugehen und eine klare Unterstützung für die Initiative aus Bayern zu fordern.

Dies sollte insbesondere mit Bezug auf den einstimmigen Beschluss (Top 35) der Agrarministerkonferenz vom 15. März 2024 geschehen. Dort heißt unter Punkt 2 bzw. 5 (letzterer fast wortgleich mit dem oben zitierten Text): 

„2. Die Agrarministerkonferenz teilt die erheblichen Bedenken seitens der Forstbetriebe aller Eigentumsarten und Größenklassen, dass wesentliche Teile der Verordnung in der Praxis nur schwer umsetzbar sind für Waldeigentümerinnen und -eigentümer in Deutschland und einen unverhältnismäßigen und zur Erreichung des Verordnungszweckes unnötigen Aufwand verursachen.
5. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder bitten den Bund daher gegenüber den Organen der Europäischen Union kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet, insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der EUDR besteht. Ergänzend bitten sie den Bund, die Fristen für die Implementierung zu weiten.“

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