Die Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Rundholz (RVWV) wird in der Fassung 2026 an mehreren Stellen angepasst. Für Waldbesitzende und Lieferanten ist es wichtig, die wichtigsten Änderungen zu kennen und richtig einzuordnen. Die Änderungen setzen primär eichrechtliche Anforderungen, sowie den Kompromiss von Fulda um.
Grafik: Jörg Ermert
Physikalische Mitte oder Sortenmitte – genau hinsehen
Ein zentraler Punkt ist die Lage der Mittenmessung. In der bisher gültigen RVWV 2005 wurde für die Volumenermittlung die Sortenmitte verwendet. Die neue Fassung 2026 schreibt nun die physikalische Mitte des Stamms vor. Die physikalische Mitte ist die tatsächliche Stammmitte. Durch Überlängen verschiebt sich die Messposition im Vergleich zur Sortenmitte weiter in Richtung Zopf.
Ein Beispiel kann dies verdeutlichen:
Zwei Stämme, einmal mit einer Länge von 5,2m und 5,06m werden gemessen.
Nach RVWV 2005 wird bei beiden Stämmen die Mitte bei 2,5m vom stärkeren Ende her ermittelt.
Nach RVWV 2026 wird die Mitte bei einem Stamm bei 2,6m und beim zweiten bei 2,53m gemessen.
Die Sägewerke sind in der Umstellung von 2005 auf 2026. Eine Doppelzertifizierung ist für einen Übergangszeitraum von bis zu zwei Jahren möglich. Solange das Werk nach der Version RVWV 2005 zertifiziert ist, kann nach wie vor die Sortenmitte für die Volumenermittlung verwendet werden.
Ob und nach welchen Versionen das Sägewerk zertifiziert ist, kann unter https://rvr-deutschland.de/rvwv/zertifizierte-rundholzvermessungsanlagen/ nachvollzogen werden. Hier werden ausschließlich zertifizierte Anlagen aufgelistet. Wenn die Detailansicht geöffnet wird, kann auch nachvollzogen werden, nach welcher Version das Sägewerk zertifiziert ist und ob es eine Fotodokumentation gibt. Auch die Bilder können neben den Einzelstammprotokollen angefordert werden.
Vorteilhaft ist, dass die Einzelstammprotokolle vereinheitlicht werden sollen. Dies soll zu einer schnelleren Übersicht und Vergleichbarkeit führen.
Weiter haben die Vertreter der Forstbranche erfolgreich durchgesetzt, dass die Kluppe mit festem Winkel nach wie vor die einzig zugelassene Vermessungsmethode bei der RVWV ist und bleibt.
Die Qualitätssicherungsinitiative Sägerundholzvermessung und Sortierung ist gestartet. Seit 01.01.2026 hat Veit Heigenhauser dieses Thema übernommen. Erste Messungen und Kontrollen haben bereits stattgefunden. Es wurden noch keine negativen Ausreiser bei der Sortierung und Vermessung festgestellt. Eine statistische abgesicherte Aussage ist aber noch nicht möglich. Es werden Polter zur Kontrolle gesucht und können aktuell schnell abgearbeitet werden.
Kontakt kann jederzeit schriftlich oder telefonisch aufgenommen werden. Die Kontaktdaten sind: heigenhauser@bayern-forst-gmbh.de und +49 151 10959723
