Beraten, einigen und tauschen – so verbessern Waldbesitzer schnell und kostengünstig die Flurstücksform und Größe ihrer Waldparzelle

Zeit ist Geld – das gilt auch in der Forstwirtschaft. Arbeitsaufwand und Kosten spart der Waldbesitzer vor allem, wenn seine Grundstücke günstig zusammenliegen. Manchmal genügt für eine bessere Bewirtschaftung schon die Verlegung weniger Grundstücke.
Dies kann über einen Freiwilligen Waldtausch schnell, bedarfsgerecht und kostengünstig erreicht werden. Dabei tauschen die beteiligten Waldbesitzer ihre Grundstücke so untereinander aus, dass für alle Grundeigentümer die Besitzstruktur verbessert wird und damit ein effizienteres Wirtschaften möglich ist. Auch für Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann ein Freiwilliger Waldtausch durchgeführt werden.
Der Freiwillige Waldtausch ist ein behördlich geleitetes Tauschverfahren; seine Merkmale machen ihn für viele Waldbesitzer attraktiv:
- Die Tauschpartner erarbeiten ihren Tauschplan weitgehend selbst. Dabei vermittelt das Amt für Ländliche Entwicklung neutral zwischen den Interessen der Tauschpartner.
- Durch den Tausch möglichst ganzer Waldstücke ist die Abwicklung einfach, schnell und kostengünstig möglich.
- Wenn nötig findet eine transparente und akzeptierte Waldwertermittlung durch forstliche Sachverständige (Bestandswert, Bodenwert) statt.
- Der Tausch ganzer Waldstücke erfordert nur einen geringen Aufwand an Technik und Verwaltung.
- Da alle Tauschvorgänge einvernehmlich zwischen den Tauschpartnern vereinbart werden, lässt sich der Tausch auch schnell vollziehen. Die neuen Grundstücke können in der Regel bereits innerhalb eines Jahres bewirtschaftet werden.
Ergebnis – Geringer Aufwand, rascher Vollzug
Der Freiwillige Landtausch führt zu einer einfacheren Waldpflege, höheren Effizienz und einfacheren Nutzung
- entstehen weniger, dafür größere Waldparzellen
- bei größeren Waldparzellen kann ein höherer Grad an Mechanisierung (z.B. Übergabe an Forstunternehmen) stattfinden
- besserer Zugang zu den Grundstücken
- weniger Grenzlinien
- keine Verfahrens- und Notarkosten
Teilnehmer erarbeiten den Tauschplan selbst
Das Amt für Ländliche Entwicklung bietet den Freiwilligen Waldtausch nach dem Flurbereinigungsgesetz
dann an, wenn folgende Bedingung erfüllt sind:
- Das vorhandene Wegenetz sollte weitgehend den Anforderungen genügen.
- Nach Möglichkeit sollen nur ganze Waldstücke getauscht werden; es soll kein oder nur geringer Aufwand für Vermessungsarbeiten entstehen.
- Der Tausch muss freiwillig und einvernehmlich erfolgen.
- unvermeidbare Wertunterschiede können in Geld ausgeglichen werden.

Wenig Aufwand für viel Zeit- und Kostenersparnis. Der Freiwillige Waldtausch zählt unter diesem
Blickwinkel zu den Spitzenreitern, wenn es um strukturelle Verbesserungen geht. Er muss sich nicht
wie in der Grafik dargestellt auf eine abgegrenzte Lage beschränken und ist auch für die Zusammenlegung
von Grundstücken in verschiedenen Waldarten anwendbar.

Kontaktdaten
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach
Forstamtstraße 4
95346 Stadtsteinach
poststelle@aelf-ck.bayern.de
www.aelf-ck.bayern.de
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Sachgebiet Land- und Dorfentwicklung
Nonnenbrücke 7a
96047 Bamberg
poststelle@ale-ofr.bayern.de
www.landesentwicklung.bayern.de
