Weltweite Entwaldung stoppen – ohne sinnlose Bürokratie dort aufzubauen, wo das Problem nicht existiert!

Wir leben für den Wald! Unsere Mitglieder setzen sich gemeinsam mit uns und den Förstern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten täglich für den Erhalt unserer Wälder ein. Unser Ziel ist es, unsere Wälder fit für den Klimawandel zu machen und nachhaltig mit Rücksicht auf Natur und Umwelt unseren heimischen Rohstoff Holz zur Verfügung zu stellen. Wir wollen die Bauwende genauso wie die Energiewende schaffen. Wir wollen eine Heimat, die auch für unsere Enkel noch liebens- und lebenswert ist.
Wir wissen, dass das leider nicht überall auf der Welt so ist. Jedes Jahr werden große Waldflächen zerstört – auch für die landwirtschaftliche Produktion. Wir unterstützen das Ansinnen der EU, darauf zu achten, wie Produkte, die auf den EU-Markt kommen, erzeugt werden. Dabei müssen natürlich auch die Gleichbehandlungsgrundsätze der WTO eingehalten werden.
Dieses kann aber auch so gestaltet werden, dass dort, wo es nachweislich über Jahrzehnte hinweg keine Entwaldung und Waldzerstörung gibt, es nicht zur Überregulierung und Bürokratieaufbau zu Lasten von kleinflächigen Familienstrukturen und heimischen Wirtschaftskreisläufen kommt, sondern das Problem dort angegangen wird, wo es besteht.
Das wäre ganz einfach möglich: Bei der EUDR, der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, muss eine Null Risiko Kategorie für Länder ohne Entwaldungsproblem eingeführt werden, die keine individuelle Sorgfaltserklärung mit Georeferenzierung, sondern die Vergabe einer einheitlichen Referenznummer auf Bundesland- oder Bundesebene ermöglicht. Damit wird es der nachgelagerten Wertschöpfungskette erlaubt, den Ursprung des geernteten Holzes nachzuweisen. Diese eine Referenznummer muss, wie in der EUDR vorgesehen, für alle bei uns vorkommenden Baumarten gelten. Denn wir lösen das Problem der weltweiten Entwaldung nicht, indem wir bei uns unsinnige Bürokratie aufbauen – mit erheblichen Folgen für unsere nachhaltige Holzverwendung, den Holzbau, die Waldpflege und den so wichtigen Waldumbau.

Wir – die bayerischen Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften bei denen rund 182.000 Waldbesitzende mit einer Waldfläche von 1,43 Mio. Hektar Mitglied sind – fordern die EU-Kommission, EU-Parlamentarier und Deutschland auf, endlich zu Handeln. Statt fauler Ausreden, sinnloses Rumdoktern und Aussitzen von wirklichen Problemen ist es höchste Zeit, sinnvolle und effiziente Lösungen zu schaffen.

Den kompletten Aufruf mit allen Unterstützern können sie abrufen unter:

Submission Pretzfeld – Rekord beim Durchschnittspreis bei geringen Angebot

Submission Pretzfeld – Rekord beim Durchschnittspreis bei geringen Angebot

Pretzfeld. Mit den Ergebnisse der Laubwertholzsubmission zeigen sich die Anbieter der Submissionsstämme sehr zufrieden.

Der Durchschnittspreis durchbrach mit 531,20 €/fm erstmals die 500er Marke! Die kann mit dem hohen Anteil an Eichenholz begründet werden, das im Schnitt mit 664,31 €/fm beboten wurde. Damit liegt der Preis der Eiche auf dem Niveau der Vorjahre.

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Wert- und Schneidesubmission Sailershausen FV Unterfranken und FV Oberfranken

Termin 08.01.2025

Die Eröffnung der Gebote findet am 08.01.2025 um 08:00 Uhr in der Geschäftsstelle der FV Unterfranken e. V. statt.

Die Submissionsbedingen können Sie downloaden unter:

Bitte den ausführlichen Bearbeitungshinweis für die Excel Anwendung können sie downloaden unter:

Losverzeichnisse FV Oberfranken:

Digitales Gebot und o.a. Postsendung müssen vor dem festgesetzten Eröffnungstermin beim Veranstalter, der FV Unterfranken (Adresse siehe unten) eingegangen sein.

Bei Fragen zum Ablauf können Sie gerne unter 0175 / 5238344 anrufen.
Natürlich senden wir Ihnen die Excel-Submissionsunterlagen zu, wenn Sie diese per Mail anfordern.
FV Unterfranken
Landgerichtsstr. 12
97461 Hofheim

Tel.: 09523/50338-20
Fax: 09523/50338-29
info@fvunterfranken.de

Losverzeichnis für die Submission Fichtelberg – Himmelkron 2024

Auch dieses Jahr findet wieder die Submission Fichtelberg auf dem Lagerplatz Himmelkron statt. Das gemeinsame Losverzeichnis der privaten Waldbesitzer und der BaySF finden Sie hier zum Download:

Die Gebotsabgabe für alles angebotene Holz ist ausschließlich digital auf der BaySF Holzbörse unter www.baysf-holzboerse.de möglich. Die Auswertung der digitalen Gebote erfolgt am 09.12.2024 ab 10:00 Uhr am Forstbetrieb Fichtelberg. Die Ergebnisse der Submission werden den Beteiligten schriftlich bekannt gegeben.

Finger weg vom Bundeswaldgesetz – Wir brauchen ihre Unterstützung !

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Bundeswaldgesetzes, was gravierende Nachteile für uns Waldbesitzer haben würde. Mehr zu den Details finden sie in den Folgeartikeln dieses Sonder-Newsletters.
Um die Novellierung abzuwenden unterstützt die FV Oberfranken die Aktion Finger weg vom Bundeswaldgesetz, initiert von der AGDW – Die Waldbesitzer.

Verkehrsschild gegen das geplante Bundeswaldgesetz. Durch den QR-Code auf den Schildern werden Interessierte auf die Landingpage geführt und können sich detaillierter informieren. (Quelle AGDW – Die Waldbesitzer)

Die FVO plant in Oberfranken an frequentierten Waldwegen Schilder aufzustellen. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!
Sie besitzen Wald, der häufig frequentiert wird? Oder sind ein FZus, der einen solchen Wald in seinem Gebiet hat und die Erlaubnis des Eigentümers zum Aufstellen einholen könnte? Dann melden Sie sich bei uns, am besten über das Kontaktformular.
Optimal wäre es, wenn sie Kontakt zu einem lokalen Politiker herstellen könnten, der bei der Aufstellung dabei sein könnte. Wir kontaktieren die Presse und schreiben einen Artikel, den wir auch an die lokalen Medien verteilen. Außerdem übernimmt die FVO die Kosten für das Schild und die Aufstellung!

Neuer Entwurf zum Bundeswaldgesetz

Am Montag (19. August 2024) wurde ein neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Den Entwurf sowie ein entsprechendes FAQ-Dokument, das als vermeintliche „Beruhigungspille“ zu verstehen ist, finden Sie folgend zum Download:


Mit dem Entwurf drohen die Einschränkung der waldbaulichen Vielfalt und der Bewirtschaftungsfreiheit.

Einige Beispiele:

  • Die Annahmen eines alterungsbedingten Zuwachsrückgangs stehen im Wiederspruch zu den Zielen der aktiven Forstwirtschaft.
  • Es findet sich eine Erweiterung des Begriffes „Wald“ um Offenland-Lebensraumtypen wieder, mit der Begründung eines „besonderen naturschutzfachlichen Wertes“ und dem Ziel, diese in ihrem Zustand zu erhalten und nicht mit Forstpflanzen aufzuforsten.
  • Es droht eine Einschränkung der Baumartenwahl durch „heimische Forstpflanzen“ sowie Einschränkung der Bewirtschaftungsfreiheit durch das Argument des Waldbodenschutzes und der Erhöhung der Wasserspeicherung in Wäldern
  • Die Ausführung „Öffentliches Interesse an der Erhaltung verbleibender Baumbestände“ kann zu Einschlagsbeschränkungen führen.  
  • Die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen sollen zusätzlich zu ihren bestehenden Aufgaben die Möglichkeit erhalten, Geschäftsführungsaufgaben ihrer Mitglieder zu übernehmen. Dabei handelt es sich jedoch nur um administrative Aufgaben.

Der Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, dem auch die FV Oberfranken angehört, hatte bereits 2022 gefordert, den Aufgabenkatalog der FVen nach § 37 BWaldG weit zu öffnen, um Unterrichtung, Beratung und Dienstleistungen für die Mitglieder und die angeschlossenen Waldbesitzenden anbieten zu können.

Die gelisteten Beispiele zeigen, dass mit immer neuen Formulierungen offenbar ein Verfahren gerettet werden soll, das weder notwendig noch zielführend ist.
Es gilt daher weiterhin: „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“!

Ausflug mit Übernachtung zur KWF

der weltgrößten Waldarbeit- und Forsttechnikmesse der Welt

Wir fahren am 19. Juni mit dem Bus nach Schwarzenborn zum weltgrößten Waldarbeit- und Forsttechnik-Event. Auf 14 ha werden wir auf über 500 Aussteller treffen, dafür planen wir zwei Tage ein.

Im Preis inkludiert ist

  • der Eintritt zur Messe inklusive Exkursion im Wert von über 100 € !!!
  • Übernachtung in einem Drei-Sterne Hotel oder Drei-Sonnen Hotel
  • der Bustransfer im Luxus Bus
  • Abends der Transfer in die Stadt Kassel und die Rückfahrt zum Hotel

Des Weiteren profitieren Sie von einer erfahrenen Reiseleitung und keinen Wartezeiten.

Zusteigen können Sie am 19. Juni 2024 in:

07:30 UhrMistelgau, Feuerwehrhaus
07:50 UhrHollfeld, Schützenplatz
08:10 UhrStadelhofen, Pendlerparkplatz an der A70
08:35 UhrBamberg P&R Kronacher Straße
11:15 UhrAnkunft Schwarzenborn

Wir übernachten in zwei Hotels, zu denen uns der Bus am Abend bringt (17:00 Uhr). Abends bringt uns der Bus in die Kasseler Innenstadt, die individuell besucht werden kann. Am nächsten Tag starten wir nach dem Frühstück um 09:00 Uhr zur Messe. Zurück geht es um ca. 18:00 Uhr.

Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften zu den Zustiegsorten und finden Sie sich dort 10 Minuten vor Abfahrt ein.

Bitte kaufen Sie die Getränke bei der Reiseleitung, diese werden kostengünstig angeboten.

Highlights

  • Übernachtung im Hotel mit drei Sternen oder drei Sonnen
  • Eintritt zur Messe inklusive Exkursion
  • Besuch der Documenta Stadt Kassel am Abend
  • Informationsveranstaltung durch die forstlichen Mitarbeiter
  • Reise im komfortablen Reisebus mit Waschraum/WC und günstigen Getränken

Anmelden können Sie sich mit dem folgenden PDF bis Montag, den 10.06.2024. Alternativ können sie auch unsere Reisehomepage verwenden.

Bayern klagt gegen EUDR

die FV Oberfranken und die AGDW, der die FV Oberfranken über den Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse angeschlossen ist, begrüßt ausdrücklich, dass Bayern eine Bundesratsinitiative zur EUDR gestartet hat.

In der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 23. April 2024 heißt es: 
„Die bayrische Staatsregierung fordert den Bund auf, gegenüber den Organen der Europäischen Union kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer und die Verwaltung von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet. Das gilt insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der EUDR besteht. Ergänzend sollen die Fristen für die Implementierung ausgeweitet werden.“

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